Impressum - HSG Spezialschrauben Hamburg
Angaben gemäß § 5 TMG:
HSG Hanseatische Spezialschrauben GmbH
Senefelder-Ring 42
21465 Reinbek
Vertreten durch:
Frank Holst
Matthias Patzwald
Kontakt:
Telefon: +49 (0)40 / 730 910 -35 / +49 (0)40 / 730 910 -36
Telefax: +49 (0)40 / 730 910 -87
E-Mail: info(@)spezialschrauben-gmbh.de
Registereintrag:
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Lübeck
Registernummer: HRB 14708 HL
Umsatzsteuer-ID:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 274299925
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Urheberrecht
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Einkaufsbedingungen
- Allgemeines - Geltungsbereich
Bestellungen von Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Einkaufsbedingungen. Abweichende Bedingungen des Auftragnehmers erkennt der Auftraggeber nicht an, es sei denn, der Auftraggeber stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Die Einkaufsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn der Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen abweichender Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferungen / Leistungen annimmt. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.< - Bestellungen – Angebotsunterlagen
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen, ansonsten gilt sie als im Preis enthalten. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese –entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung– die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. - Preise – Zahlungsbedingungen
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung schließt der Preis Lieferung „frei Haus“, einschließlich Verpackung ein. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarung. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist auszuweisen, ansonsten gilt sie als im Preis enthalten. Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese –entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung– die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich, soweit er nicht nachweist, dass er diese nicht zu vertreten hat. Wir bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Lieferung und Rechnungserhalt, mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns in gesetzlichem Umfang zu. - Lieferungs- / Leistungsumfang
Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung oder Leistung ist die Bestellung maßgebend. Eine Bestellung gilt erst als erteilt, wenn sie von HS GmbH schriftlich vorliegt. Mündlich oder fernmündlich erteilte Bestellungen sind für HS GmbH nur verbindlich, wenn sie durch nachträgliche Übersendung einer schriftlichen Bestellung bestätigt wurden. Mit der Annahme und der Ausführung der Bestellung erkennt der Lieferant an, dass er sich umfassend über Art und Umfang der Leistung unterrichtet hat. Bei offensichtlichen Irrtümern, Schreib- oder Rechenfehler in den von HS GmbH vorgelegten Unterlagen besteht für HS GmbH keine Verbindlichkeit. Der Lieferant ist vielmehr verpflichtet HS GmbH über derartige Fehler in Kenntnis zu setzen. Zum Lieferungs- / Leistungsumfang gehört auch, dass der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Eigentum an sämtlichen technischen Unterlagen (auch für Unterlieferanten) sowie an sonstigen für Neuanfertigung, Wartung und Betrieb erforderlichen Unterlagen überträgt. Diese technischen Unterlagen müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Falls verlangte Änderungen sich nachteilig auf technische Daten auswirken können, hat der Leistungserbringer darauf schriftlich hinzuweisen.
Zum Leistungsumfang gehört auch:
- dass die zu erbringende Leistung und ihre Nutzung durch HS GmbH oder durch Dritte frei von Rechten (Patenten oder Gebrauchsmustern) sowohl Dritter als auch des Leistungserbringers selbst frei sind und frei bleiben. - HS GmbH die lizenzfreie Befugnis hat, Instandsetzungen der hereingenommenen Leistung und Änderungen daran selbst vorzunehmen oder durch Dritte vornehmen zu lassen, ferner Ersatzteile selbst herzustellen oder durch Dritte herstellen zu lassen. Soll vom vereinbarten Leistungsumfang abgewichen werden, so ist der Leistungserbringer nur dann zu Mehrforderungen oder terminlichen Änderungen berechtigt, wenn diese schriftlich angezeigt und mit dem Auftraggeber eine entsprechende Ergänzungsvereinbarung vor der Ausführung getroffen wurde. Die bestellten Mengen sind verbindlich. Bei Überlieferungen/ -leistungen ist der Auftraggeber berechtigt, diese zu Lasten und auf Kosten des Auftragnehmers zurückzuweisen. - Lieferzeit
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Lieferungs/ -Leistungserbringung vor den vereinbarten Terminen berechtigt den Auftraggeber zur Zurückweisung der Lieferung / Leistung bis zur Fälligkeit. Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, so hat er dies unverzüglich dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe sowie der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung / Leistung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber zustehenden Schadensersatzansprüche dar; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des vom Auftraggeber geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung / Leistung. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Werden vereinbarte Termine nicht eingehalten, so gelten die gesetzlichen Vorschriften. Eine Lieferungs/ -Leistungserbringung vor den vereinbarten Terminen berechtigt den Auftraggeber zur Zurückweisung der Lieferung / Leistung bis zur Fälligkeit. Erkennt der Auftragnehmer, dass ein vereinbarter Termin nicht eingehalten werden kann, so hat er dies unverzüglich dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe sowie der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung schriftlich mitzuteilen. Die vorbehaltlose Annahme der verspäteten Lieferung / Leistung stellt keinen Verzicht auf die dem Auftraggeber zustehenden Schadensersatzansprüche dar; dies gilt bis zur vollständigen Zahlung des vom Auftraggeber geschuldeten Entgelts für die betroffene Lieferung / Leistung. - Gefahrenübergang
Die Lieferung hat, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, „frei Haus“ zu erfolgen. Mit der Übergabe der verkauften Sache geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung auf HS GmbH über. Für Beschädigungen wegen ungenügender Verpackung hat der Lieferant aufzukommen. - Mängeluntersuchung – Gewährleistung
Die gelieferte Ware überprüfen wir anhand der Begleitpapiere nur auf Identität und Menge sowie auf äußerlich erkennbare Transportschäden. Mängel der Lieferung werden wir, sobald sie nach den Gegebenheiten unseres ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, dem Lieferanten innerhalb einer angemessenen Frist von mindestens 10 Arbeitstagen nach Feststellung anzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge (§ 377 HGB). Entstehen uns in Folge der mangelhaften Lieferung des Vertragsgegenstandes Kosten, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- oder Materialkosten für eine den üblichen Umfang übersteigende Eingangskontrolle, so hat der Lieferant diese Kosten zu tragen. Wir sind außerdem berechtigt, vom Lieferanten Ersatz der Aufwendungen zu verlangen, die wir im Verhältnis zu unseren Kunden zu tragen hatten, weil diese gegen uns einen Anspruch auf Ersatz zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten haben. Zeigt sich innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar. Die gesetzlichen Mängelansprüche stehen uns ungekürzt zu; in jedem Fall sind wir berechtigt, vom Lieferanten nach unserer Wahl Mangelbeseitigung oder Lieferung einer neuen Sache zu verlangen. Das Recht auf Schadensersatz, insbesondere das auf Schadensersatz statt der Leistung bleibt ausdrücklich vorbehalten. HS GmbH ist berechtigt, auf Kosten des Lieferanten die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen, wenn Gefahr in Verzug ist oder besondere Eilbedürftigkeit besteht. Die Verjährungsfrist beträgt 36 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei Rechtsmängeln stellt uns der Lieferant von eventuell bestehenden Ansprüchen Dritter frei. Hinsichtlich Rechtsmängel gilt eine
Verjährungsfrist von 10 Jahren. - Haftung
Der Lieferant haftet für sämtliche Vertragsverletzungen nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nicht in diesen Bedingungen etwas anderes bestimmt ist. - Produkthaftung – Freistellung – Haftpflichtversicherungsschutz
Soweit der Lieferant für einen Produktionsschaden verantwortlich ist, ist er verpflichtet, uns insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freizustellen, als die Ursache in seinem Herrschafts- und Organisationsbereich gesetzt ist und er im Außenverhältnis selbst haftet. Im Rahmen seiner Haftung für Schadensfälle im Sinn von vorgenannten Absatz ist der Lieferant auch verpflichtet, etwaige Aufwendungen gemäß §§ 683, 670 BGB sowie gemäß §§ 830, 840, 426 BGB zu erstatten, die sich aus oder im Zusammenhang mit einer von uns durchgeführten Rückrufaktion ergeben. Über Inhalt und Umfang der durchzuführenden Rückrufmaßnahmen werden wir den Lieferanten –soweit möglich und zumutbar–unterrichten und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Unberührt bleiben sonstige gesetzliche Ansprüche. Der Lieferant verpflichtet sich, eine erweiterte Produkthaftpflicht- und Rückrufkostenversicherung mit einer Deckungssumme von € 2 Mio. pro Personenschaden/Sachschaden –pauschal– zu unterhalten; stehen uns weitergehende Schadensersatzansprüche zu, so bleiben diese unberührt. - Schutzrechte
Der Lieferant steht dafür ein, dass im Zusammenhang mit seiner Lieferung keine Rechte Dritter innerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union verletzt werden. Werden wir von einem Dritten in Anspruch genommen, so ist der Lieferant verpflichtet, uns auf erstes schriftliches Anfordern von diesen Ansprüchen freizustellen. Die Freistellungsverpflichtung des Lieferanten bezieht sich auf alle Aufwendungen, die uns aus oder im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme eines Dritten notwendigerweise erwachsen. - Forderungsabtretung
Die Abtretung von gegen HS GmbH bestehenden Forderungen ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Die Weitergabe einer Bestellung oder von wesentlichen Teilen hieraus an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des Bestellers unzulässig und berechtigt ihn, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz zu verlangen. - Sonderkündigungsrecht
Ergeben sich konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Lieferant die von ihm geschuldeten Leistungen nicht vollständig oder termingerecht erfüllt, insbesondere weil ein Insolvenzverfahren bestellt oder das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Lieferanten eröffnet ist, so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag urückzutreten. - Eigentumsvorbehalt – Beistellung – Werkzeuge - Geheimhaltung
Sofern wir Teile beim Lieferanten beistellen, behalten wir uns hieran das Eigentum vor. Verarbeitung oder Umbildung durch den Lieferanten werden für uns vorgenommen. Wird unsere Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Sache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird die von uns beigestellte Sache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltssache (Einkaufspreis zuzüglich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Lieferanten als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Lieferant uns anteilmäßig Miteigentum überträgt; der Lieferant verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns. An Werkzeugen behalten wir uns das Eigentum vor; der Lieferant ist verpflichtet, die Werkzeuge ausschließlich für die Herstellung der von uns bestellten Waren einzusetzen. Der Lieferant ist verpflichtet, die uns gehörenden Werkzeuge zum Neuwert auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern. Gleichzeitig tritt der Lieferant uns schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus dieser Versicherung ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Lieferant ist verpflichtet, an unseren Werkzeugen etwa erforderliche Wartungs- und Inspektionsarbeiten sowie alle Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten auf eigene Kosten rechtzeitig durchzuführen. Etwaige Störfälle hat er uns sofort anzuzeigen; unterlässt er dies schuldhaft, so bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Der Lieferant ist verpflichtet, alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen und Informationen strikt geheim zu halten. Dritten dürfen sie nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung offengelegt werden. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Abwicklung dieses Vertrages; sie erlischt, wenn und soweit das in den überlassenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen und sonstigen Unterlagen enthaltene Fertigungswissen allgemein bekannt geworden ist. - Gerichtsstand – Erfüllungsort
Sofern der Lieferant Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch berechtigt, den Lieferanten auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. - Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehend vereinbarten Klauseln ganz oder teilweise unwirksam. sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Stand Oktober 2010
Allgemeine Verkaufsbedingungen
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Lieferungen und Leistungen der Firma Hanseatische Spezialschrauben GmbH (im folgenden HS GmbH genannt). Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir diese in schriftlicher Form ausdrücklich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme von Auftragsbestätigung, Lieferung oder Leistung werden unsere Bedingungen vom Auftraggeber als anerkannt angenommen.
- Angebot und Abschluss des Vertrages
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Alle Vereinbarungen, Ergänzungen, Abweichungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Aufträge gelten als angenommen, wenn sie durch die Firma HS GmbH schriftlich bestätigt wurden, oder unverzüglich nach Auftragseingang / Bestellung ausgeführt werden. In diesem Fall gilt Lieferschein / Rechnung als Auftragsbestätigung.
-
Preise
Die Berechnung unserer Lieferungen und Leistungen erfolgt zu den vereinbarten Preisen ab Werk, ausschließlich Verpackung. Alle Preise gelten zuzüglich Umsatzsteuer, diese wird in gesetzlicher Höhe in unseren Rechnungen am Tag der Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen. Tritt nach Vertragsabschluss eine wesentliche Veränderung der Kosten ein, etwa durch eine Preisänderung der Vorlieferanten, oder werden Frachten, Abgaben oder Gebühren eingeführt oder erhöht, sind wir auch bei frachtfreier Lieferung berechtigt den Preis entsprechend zu ändern. -
Zahlungsbedingungen
Sofern in schriftlicher Form nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen nach Rechnungseingang netto ohne jeden Abzug. Der Käufer kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne das es einer Mahnung bedarf. Wechsel oder Schecks gelten erst nach ordnungsgemäßer Einlösung als Zahlung. Wechselspesen oder Einziehungsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab Fälligkeitsdatum Verzugszinsen i. H. von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu berechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nicht zu. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur zulässig, sofern diese von uns als bestehend und fällig anerkannt oder rechtskräftig festgestellt wird. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass unser Anspruch auf Zahlung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt sämtliche offene Forderungen sofort fällig zu stellen, auch wenn Wechsel oder Schecks hereingegeben wurden. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, sofort von allen Lieferverpflichtungen zurückzutreten. Wir haben Anspruch auf nach Art und Umfang übliche Sicherheiten für unsere Forderungen, auch soweit sie bedingt oder befristet sind. -
Versand – Gefahrenübergang
Versandweg, Transportmittel und Verpackungsart sind bei keiner anderen Vereinbarung unserer Wahl überlassen. Teillieferungen darf der Auftraggeber nicht zurückweisen. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens doch mit dem Verlassen des Auslieferungslagers / Herstellungswerkes an den Besteller / Käufer über. -
Lieferumfang
Für Inhalt, Art und Umfang der Lieferung oder Leistung ist die Bestätigung / Lieferung maßgebend. Für die Folgen unrichtiger oder unvollständiger Angaben haftet der Besteller. Dieser hat unsere Auftragsbestätigung auf Richtigkeit des Inhalts zu überprüfen. Lieferzeiten sind für den Besteller verbindlich. Bei Abrufaufträgen ist die gesamte bestätigte Menge innerhalb der Lieferung abzunehmen. Lagerungskosten aufgrund verspäteter Abnahme gehen zu Lasten des Bestellers. In einem solchen Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Der Besteller geht mit Zugang der Anzeige in Abnahmeverzug. Teillieferungen sind im zumutbaren Umfang zulässig. Bei der Anfertigung außergewöhnlicher Sorten sind Lieferabweichungen von der bestellten Menge bis zu 10% zulässig. -
Lieferzeit
Liefertermine und Lieferfristen gelten nur als voraussichtlich, es sei denn, dass wir sie schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet haben. Lieferfristen beginnen mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Details, nicht mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung. Bei Lieferverzug und bei schriftlich und verbindlich zugesagtem Termin muss der Auftraggeber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Nach Ablauf dieser Frist hat er das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns - auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten - die Lieferfrist unserer Lieferung oder Leistung angemessen zu verlängern, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Der Auftraggeber kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir in einer angemessenen Frist liefern oder vom Auftrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen. -
Mängelanzeige – Gewährleistung
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und etwaige Mängel bis spätestens 7 Tage nach Erhalt der gelieferten Ware bei uns anzeigt. Wir weisen darauf hin, dass Direktlieferungen nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch erfolgen und eine Verlagerung der ordnungsgemäßen Qualitätskontrolle auf den Abnehmer beinhalten. Mangelhafte oder nicht vertragsgemäß gelieferte Ware nehmen wir zurück und ersetzen sie kostenlos durch einwandfreie Ware, soweit die gelieferte Ware für den Käufer nicht verwendbar ist. Bei mangelhafter Ware können wir stattdessen den Minderwert ersetzen. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind, soweit zulässig, in jedem Fall ausgeschlossen. Der Rücktransport ist ausschließlich durch HSG zu organisieren. Rücktransporte mit einer von uns nicht genehmigten Spedition gehen zu Lasten des Bestellers. Der Käufer ist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Kaufpreises berechtigt, wenn wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit sind oder sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen verzögert haben, die wir zu vertreten haben. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Gefahrenübergang. Der Besteller hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorgelegen hat. -
Haftungsbeschränkung
Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir - auch für unsere gesetzlichen Vertreter und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln über die Beweislast bleiben hiervon unberührt. Soweit nichts anderes vereinbart, verjähren vertragliche Ansprüche, die dem Käufer gegen uns aus Anlass oder im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Diese Frist gilt auch für solche Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, es sei denn, diese Verwendungsweise wurde schriftlich vereinbart. Davon unberührt bleiben unsere Haftung aus vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigeführten Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die Verjährung von gesetzlichen Rückgriffsansprüchen. In den Fällen der mangelhaften Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen. -
Eigentumsvorbehalt
HS GmbH behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren in regelmäßigen Geschäftsverbindungen behält sich HS GmbH das Eigentum vor bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, beglichen sind. Der Käufer hat das Recht die gelieferte Ware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verarbeiten und zu veräußern. Er darf sie jedoch weder zur Sicherheit übereignen, noch verpfänden. Pfändungen Dritter sind uns unverzüglich anzuzeigen. Die Ware ist umgehend auf unser Verlangen zum Schutze gegen weitere Pfändungen an der von uns bestimmten Stelle des Käufers einzulagern. Gerät der Käufer mit seiner Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so ist HS GmbH berechtigt, nach Einräumung einer Nachfrist zur Vertragserfüllung die Rückgabe der Ware zu verlangen, wobei das Rückgabeverlangen als Rücktritt vom Vertrag gilt. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch die Verarbeitung entstehende neuen Erzeugnisse. Diese Verarbeitung erfolgt durch den Käufer für uns, ohne dass HS GmbH daraus irgendwelche Verpflichtungen entstehen. Vorsorglich überträgt der Käufer schon jetzt auf uns das Eigentum an den entstehenden neuen Erzeugnissen unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er selbige für uns verwahrt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht HS GmbH gehörenden Waren durch den Käufer gilt Vorstehendes gleichfalls, und zwar, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, mit der Maßgabe, dass uns das Miteigentum an den neuen Erzeugnissen in Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware im Zeitpunkt der Verarbeitung zusteht. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Vereinbarung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft wird. Erfolgt der Verkauf nach Verarbeitung unserer Ware mit anderen Waren, so gilt die Abtretung, sofern die von uns gelieferte Ware nicht die Hauptsache darstellt, für den unserem Miteigentum entsprechenden Teil der Forderung. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Der Käufer ist, solange er seine Verpflichtungen an HS GmbH ordnungsgemäß erfüllt, zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Andernfalls ist er verpflichtet, auf Anforderung die Anschriften der Abnehmer und die Höhe der Forderungen mit Rechnungsabschriften mitzuteilen. Der Käufer bevollmächtigt uns ausdrücklich, dem Abnehmer nach unserem Ermessen von der Abtretung Kenntnis zu geben. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Ansprüche um mehr als 10%, so sind wir auf Verlangen des Käufers verpflichtet, in Höhe des übersteigenden Wertes Sicherheiten nach unserer Wahl freizugeben -
Erfüllungsort – Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen, Ansprüche aus Schecks und Wechseln und alle sonstigen sich aus dem Geschäft ergebenden Rechte und Pflichten ist für beide Teile Hamburg. HS GmbH ist jedoch auch berechtigt, die für den Sitz des Bestellers zuständigen Gerichte anzurufen.
Stand August 2010
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